Brandschutzbeauftragter – Fortbildung gemäß DGUV-Information 205-003
Brandschutzbeauftragte, welche den Grundlehrgang gemäß DGUV 205-003 erfolgreich bestanden haben, müssen ihre Kenntnisse in regelmäßigen Abständen aktualisieren. Das bedeutet, dass sie alle drei Jahre mindestens 16 Unterrichtseinheiten erfolgreich absolvieren müssen. Sollte ein Brandschutzbeauftragter seine Tätigkeit nicht innerhalb von drei Jahren nach Abschluss seiner Ausbildung aufnehmen oder keine Nachweise über kontinuierliche Fortbildungen erbringen können, wird er dazu verpflichtet, die Grundausbildung erneut zu durchlaufen.
Inhalte der Schulung
- Rechte und Pflichten
- Organisatorischer Brandschutz
- Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen
- Gefahrstoffe
- Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung / Fluorverbot
Seminardauer
- 2 Tage (16 UE a 45 Minuten)
Abschluss
- Zertifikat
Preis
- 950,00€ zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte welche gemäß DGUV 205-003 den Grundlehrgang absolviert haben. Die Fortbildung muss innerhalb von drei Jahren nach dem Grundlehrgang besucht werden.
Info
- Ihre Anfrage senden Sie bitte an info@brandschutzakademie-bw.de