Sicherheitsbeauftragter – Grundlehrgang gemäß (§ 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1)

Sicherheitsbeauftragte sind vom Unternehmen bestellte Personen, die den Unternehmenden bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden.

Hinweis: Personen mit Führungsverantwortung sollten nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden.

Inhalte des Seminares

  • Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
  • Überblick über das Arbeitsschutzrecht
  • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Gefährdungsfaktoren
  • Gefährdungsermittlung und -beurteilung
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz

Seminardauer

  • 2 Tage mit insgesamt 16 UE (45 Min)

Abschluss

  • Zertifikat

Preis

  • 670,00€ zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung

Zielgruppe

  • Unternehmen (branchenübergreifend)
  • Bildungs-, gesundheits- und öffentliche Einrichtungen
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte

Info

Mittwoch - 26.06.24 bis Donnerstag - 27.06.24 08:30 - 16:30
Mittwoch - 25.09.24 bis Donnerstag - 26.09.24 08:30 - 16:30

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