Brandschutzhelfer

Informationen
zum Seminar

Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel fordert die ASR A2.2 eine Anzahl von fünf Prozent der Beschäftigten (bei normaler Brandgefährdung z.B. Büronutzung).

Brandschutzhelfer sind besonders auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes ausgebildete Personen, die im Ernstfall für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit, und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.


Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer bieten wir
ab 7 Personen bei Ihnen vor Ort an.
Gerne können wir hierzu einen individuellen Termin vereinbaren.
Ihre Anfrage senden Sie bitte an: info@brandschutzakademie-bw.de

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