Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten gemäß MVStättVO & DGUV

Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten in Versammlungsstätten liegt in der Hand des Veranstalters/Betreibers und hat höchste Priorität. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung, (MVStättVO) bzw. das entsprechende Landesrecht stellen erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal und an die Veranstalter.  In Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, können Veranstaltungen sicher durchgeführt werden und Sicherheitsmängel schneller erkannt werden.

Inhalte des Seminares

  • Sachkundenachweis: Veranstaltungstechnik
  • Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen gem. MVStättVO § 40 (5) Satz 2
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VStättVO
  • Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
  • Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
  • Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
  • Abstimmung mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Erkennen des Bedarfs für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 39
  • Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch

Seminardauer

  • 3 Tage (21 UE a 45 Min)

Abschluss

  • Zertifikat

Preis

  • 1.190,00€ zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung

Zielgruppe

  • Dieses Seminar richtet sich an Personen, die Veranstaltungen beaufsichtigen und als „Sachkundige Aufsichtsperson“ nach Versammlungsstättenverordnung eingesetzt werden, wie z.B. Betreiber, Veranstalter, Hausmeister, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler.

Info

Termine und Anmeldung

Montag - 21.10.24 bis Mittwoch - 23.10.24 08:30 - 16:30

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