Informationen
zum Seminar
Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten in Versammlungsstätten liegt in der Hand des Veranstalters/Betreibers und hat höchste Priorität. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung, (MVStättVO) bzw. das entsprechende Landesrecht stellen erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal und an die Veranstalter. In Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, können Veranstaltungen sicher durchgeführt werden und Sicherheitsmängel schneller erkannt werden.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen und den Betreiber hinsichtlich Leitung und Aufsicht zu beraten. Inhalt der Ausbildung:
- Sachkundenachweis: Veranstaltungstechnik
- Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen gem. MVStättVO § 40 (5) Satz 2
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie Schutzziele der VStättVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 und 18 (ehemals BGV/GUV C1) – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Abstimmung mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Erkennen des Bedarfs für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik nach MVStättVO § 39
- Einsatz und Verantwortung von Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch
Dieses Seminar richtet sich an Personen, die Veranstaltungen beaufsichtigen und als „Sachkundige Aufsichtsperson“ nach Versammlungsstättenverordnung eingesetzt werden, wie z.B. Betreiber, Veranstalter, Hausmeister, Agenturen, Dienstleister und Freiberufler.
Allgemeine Infos:
- Termin 23. bis 25.10.2023
- Der Kurs findet ab 8 Teilnehmern statt
- Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen
- Preis pro Person: 690,00 € zzgl. MwSt. inkl. Teilnehmerunterlagen und Verpflegung