Informationen
zum Seminar
Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend. Die notwendige Anzahl an Evakuierungshelfer kann nicht genau bestimmt werden, diese müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Gerade in ausgedehnten Gebäuden oder bei Anwesenheit vieler Personen, möglichst viele Beschäftigte für die Wahrnehmung von Aufgaben bei der Evakuierung benannt werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind besonders auf die Belange des betrieblichen vorbeugenden Brandschutzes ausgebildete Personen, die im Ernstfall für einen möglichst reibungslosen Ablauf sorgen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit, und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer bieten wir
ab 7 Personen auch bei Ihnen vor Ort an.
Gerne können wir hierzu einen individuellen Termin vereinbaren.
Ihre Anfrage senden Sie bitte an: info@brandschutzakademie-bw.de